WEG Selbstverwaltung

WEG selbst verwalten. Mit Software, die die Schwerarbeit übernimmt.

Immer mehr kleine Eigentümergemeinschaften finden keinen Verwalter mehr – oder keinen, der sein Geld wert ist. Das Wohnungseigentumsgesetz erlaubt es ausdrücklich, die Verwaltung aus den eigenen Reihen zu übernehmen.

aedium ist die Plattform für die WEG-Selbstverwaltung: Sie führt die verwaltende Person durch jede Aufgabe, von der ersten Buchung bis zur rechtssicheren Versammlung, und gibt allen Miteigentümern jederzeit Einblick. Begleitet von aedia, der KI mit echtem WEG-Wissen.

Auf einen Blick
Unter neun Einheiten ohne zertifizierten Verwalter – § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG
Ein Beschluss der Versammlung genügt für die Bestellung
aedia erklärt jeden Schritt, von der ersten Buchung bis zur Versammlung
Alle Eigentümer sehen Kontostand, Hausgeld und Beschlüsse jederzeit

Was das Gesetz sagt

Selbstverwaltung ist erlaubt – und für kleine Gemeinschaften gedacht.

Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung – nicht aber, wenn die Gemeinschaft weniger als neun Sondereigentumsrechte hat, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wird und nicht mindestens ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt. Genau diese Konstellation ist die Selbstverwaltung: Eine Miteigentümerin oder ein Miteigentümer übernimmt das Amt, die Gemeinschaft bleibt Herrin ihrer Entscheidungen.

Nötig ist dafür ein Beschluss der Eigentümerversammlung über die Bestellung (§ 26 WEG), üblicherweise befristet und mit klar geregelter Aufwandsentschädigung. Die bestellte Person vertritt die Gemeinschaft nach außen (§ 9b WEG), führt die Beschluss-Sammlung, stellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung auf und beruft die Versammlung ein.

Auch größere Gemeinschaften dürfen sich selbst verwalten. Ab neun Einheiten kann allerdings jeder Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen – die verwaltende Person kann die Zertifizierung nach § 26a WEG aber selbst erwerben (IHK-Prüfung), bestimmte Berufsqualifikationen gelten ihr gleich.

Die Paragrafen
§ 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG – unter neun Einheiten kein zertifizierter Verwalter nötig, solange nicht ein Drittel ihn verlangt
§ 26 WEG – Bestellung und Abberufung durch Beschluss der Versammlung
§ 9b WEG – die verwaltende Person vertritt die Gemeinschaft nach außen
§ 26a WEG – Zertifizierung per IHK-Prüfung; bestimmte Berufsqualifikationen gelten gleich

Für wen

Drei Gemeinschaften, ein gemeinsames Motiv.

Kleine Gemeinschaften

Zwei bis acht Einheiten, oft ein Haus mit bekannten Nachbarn. Der Aufwand ist überschaubar, die Verwalterkosten sind es nicht – und Verwalter, die solche Objekte überhaupt noch annehmen, werden rar.

Kein zertifizierter Verwalter nötig
Aufwandsentschädigung statt Verwaltergebühr
Entscheidungen ohne Wartezeit

Gemeinschaften ohne Verwalter

Der bisherige Verwalter hat gekündigt oder die Gemeinschaft den Vertrag – und niemand will die Ordner übernehmen. aedium macht die Übernahme zur Sache von Tagen statt Monaten.

Unterlagen einlesen lassen
Konto koppeln, Belege hochladen
Erste Versammlung aus der Plattform heraus

Engagierte Beiräte

Ein Verwaltungsbeirat, der ohnehin prüft, plant und vermittelt, ist oft nur einen Beschluss von der Selbstverwaltung entfernt. Mit aedium bleibt die Prüfung durch die übrigen Eigentümer erhalten: Vier-Augen-Prinzip für jede Zahlung.

Belegprüfung mit zwei Klicks
Zahlungsfreigabe im Vier-Augen-Prinzip
Revisionssicherer Nachweis jeder Entscheidung

So funktioniert's

In vier Schritten zur Selbstverwaltung.

01

Beschluss fassen

Die Bestellung kommt als Tagesordnungspunkt auf die nächste Versammlung: Person, Laufzeit, Aufwandsentschädigung. Den Beschlussentwurf bereiten wir für Sie vor.

02

Unterlagen übernehmen

Teilungserklärung, Eigentümerliste, Wirtschaftsplan, letzte Jahresabrechnung, Verträge und Policen – hochladen genügt, aedia liest die Dokumente ein und legt Einheiten und Eigentümer an.

03

Konto und Belege verbinden

Das Gemeinschaftskonto wird lesend gekoppelt, Belege landen per Upload oder E-Mail im Archiv. Der Rechnungs-Agent erstellt Buchungsvorschläge, der Bank-Agent gleicht Zahlungseingänge ab.

04

Versammlung vorbereiten

Einladung mit Tagesordnung und Fristen, hybride Teilnahme mit eingebauter Videokonferenz, Protokoll und Beschluss-Sammlung – alles aus einem Ablauf.

Was aedium übernimmt

Die Verwaltung einer WEG – ohne Vorkenntnisse.

Wirtschaftsplan & Hausgeld

Monatliche Sollstellungen, Zahlungsabgleich über das Gemeinschaftskonto, Erinnerungen bei Rückständen – nach dem Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft.

Jahresabrechnung

Verteilung nach Teilungserklärung, Heizkosten und CO₂-Kostenaufteilung, Bescheinigung nach § 35a EStG. Der Abrechnungs-Agent prüft laufend auf Plausibilität, bevor die Versammlung beschließt.

Versammlung & Beschlüsse

Einladung, Vollmachten, hybride Durchführung, Live-Abstimmung, Protokoll und Beschluss-Sammlung – jeder Beschluss mit kryptografischem Hash-Nachweis.

Fristen-Cockpit

Abrechnungs-, Einladungs- und Eichfristen, Vertragslaufzeiten, Prüfpflichten – alle Fristen der Gemeinschaft an einem Ort, mit täglichem Briefing, bevor etwas anbrennt.

Belege & Zahlungsfreigabe

Belegerkennung liest Empfänger, Betrag und Konto. Zahlungen werden im Vier-Augen-Prinzip freigegeben und als SEPA-Datei für das Online-Banking vorbereitet – aedium selbst hat keine Abbuchungsvollmacht.

Recht & Wissen

aedia beantwortet Fragen zum WEG-Recht mit Quellenangabe aus WEMoG und Rechtsprechung und erklärt jeden Schritt – rund um die Uhr, ohne Rechtsberatung zu ersetzen.

Transparenz

Alle Eigentümer arbeiten mit.

Selbstverwaltung heißt nicht, dass eine Person alles allein trägt. Jeder Miteigentümer sieht im Portal und in der App Kontostand, Hausgeld, Beschlüsse und Termine, stellt Anträge für die nächste Versammlung und meldet Mängel direkt an die KI-Agenten, die daraus Tickets und Aufträge machen. So wird die Gemeinschaft schneller – niemand wartet mehr darauf, dass ein externer Verwalter Zeit für die eine Versammlung im Jahr findet.

Und wer seine Fremdverwaltung erst einmal prüfen möchte, bevor er wechselt: Mit dem Beirats-Audit nehmen Verwaltungsbeiräte Belege, Abrechnung und Vermögensbericht einer bestehenden Verwaltung unter die Lupe.

Für alle Eigentümer
Kontostand, Hausgeld, Beschlüsse und Termine jederzeit in Portal und App
Anträge für die nächste Versammlung direkt einreichen
Mängel melden – die Agenten machen Tickets und Aufträge daraus
Beirats-Audit: Belege, Abrechnung und Vermögensbericht der bestehenden Verwaltung prüfen
Sprechen Sie uns an

FAQ

Gut zu wissen.

Darf sich eine WEG selbst verwalten?

Ja. Das Wohnungseigentumsgesetz schreibt keinen externen Verwalter vor. Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG kann in Gemeinschaften mit weniger als neun Sondereigentumsrechten ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt werden, ohne dass ein zertifizierter Verwalter erforderlich ist – solange nicht ein Drittel der Eigentümer dies verlangt.

Was bedeutet „zertifizierter Verwalter“ für uns?

Die Zertifizierung nach § 26a WEG ist eine IHK-Prüfung; bestimmte Berufsqualifikationen gelten ihr gleich. Unter neun Einheiten ist sie für einen Eigentümer-Verwalter nur nötig, wenn ein Drittel der Eigentümer sie verlangt. Ab neun Einheiten kann jeder einzelne Eigentümer darauf bestehen – die verwaltende Person kann die Prüfung dann selbst ablegen.

Haftet die verwaltende Person?

Wie jeder Verwalter haftet auch ein Eigentümer-Verwalter gegenüber der Gemeinschaft für schuldhafte Pflichtverletzungen. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist deshalb üblich und sinnvoll. aedium senkt das Risiko spürbar: Fristen werden überwacht, Buchungen plausibilisiert, Zahlungen im Vier-Augen-Prinzip freigegeben und Beschlüsse revisionssicher dokumentiert.

Brauchen wir Buchhaltungskenntnisse?

Nein. Der Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft ist vorgegeben, Belege werden automatisch erkannt und als Buchungsvorschlag angezeigt, und aedia erklärt jede Buchung auf Nachfrage. Für den Steuerberater gibt es den DATEV-Export.

Was passiert, wenn die verwaltende Person ausfällt oder verkauft?

Die Gemeinschaft bestellt per Beschluss eine andere Person. Alle Daten – Buchungen, Belege, Beschlüsse, Dokumente – liegen in der Plattform der Gemeinschaft, nicht bei einer Privatperson, und lassen sich jederzeit vollständig exportieren.

Wie schnell sind wir startklar?

In wenigen Minuten: WEG anlegen, Bankkonto koppeln, Unterlagen hochladen. Bestehende Daten aus einer Fremdverwaltung lassen sich importieren; was fehlt, reichen Sie später nach.

Ihre Gemeinschaft, in eigener Hand.

aedium ist bis zum Frühjahr 2027 in einer geschlossenen Pilotphase. Bewerben Sie sich als Pilotpartner – oder sichern Sie sich einen Platz auf der Warteliste, wir melden uns zum Marktstart zuerst bei Ihnen.

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