WEG Selbstverwaltung
WEG selbst verwalten. Mit Software, die die Schwerarbeit übernimmt.
Immer mehr kleine Eigentümergemeinschaften finden keinen Verwalter mehr – oder keinen, der sein Geld wert ist. Das Wohnungseigentumsgesetz erlaubt es ausdrücklich, die Verwaltung aus den eigenen Reihen zu übernehmen.
aedium ist die Plattform für die WEG-Selbstverwaltung: Sie führt die verwaltende Person durch jede Aufgabe, von der ersten Buchung bis zur rechtssicheren Versammlung, und gibt allen Miteigentümern jederzeit Einblick. Begleitet von aedia, der KI mit echtem WEG-Wissen.
Was das Gesetz sagt
Selbstverwaltung ist erlaubt – und für kleine Gemeinschaften gedacht.
Nach § 19 Abs. 2 Nr. 6 WEG gehört die Bestellung eines zertifizierten Verwalters zur ordnungsmäßigen Verwaltung – nicht aber, wenn die Gemeinschaft weniger als neun Sondereigentumsrechte hat, ein Wohnungseigentümer zum Verwalter bestellt wird und nicht mindestens ein Drittel der Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangt. Genau diese Konstellation ist die Selbstverwaltung: Eine Miteigentümerin oder ein Miteigentümer übernimmt das Amt, die Gemeinschaft bleibt Herrin ihrer Entscheidungen.
Nötig ist dafür ein Beschluss der Eigentümerversammlung über die Bestellung (§ 26 WEG), üblicherweise befristet und mit klar geregelter Aufwandsentschädigung. Die bestellte Person vertritt die Gemeinschaft nach außen (§ 9b WEG), führt die Beschluss-Sammlung, stellt Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung auf und beruft die Versammlung ein.
Auch größere Gemeinschaften dürfen sich selbst verwalten. Ab neun Einheiten kann allerdings jeder Eigentümer einen zertifizierten Verwalter verlangen – die verwaltende Person kann die Zertifizierung nach § 26a WEG aber selbst erwerben (IHK-Prüfung), bestimmte Berufsqualifikationen gelten ihr gleich.
Für wen
Drei Gemeinschaften, ein gemeinsames Motiv.
Kleine Gemeinschaften
Zwei bis acht Einheiten, oft ein Haus mit bekannten Nachbarn. Der Aufwand ist überschaubar, die Verwalterkosten sind es nicht – und Verwalter, die solche Objekte überhaupt noch annehmen, werden rar.
Gemeinschaften ohne Verwalter
Der bisherige Verwalter hat gekündigt oder die Gemeinschaft den Vertrag – und niemand will die Ordner übernehmen. aedium macht die Übernahme zur Sache von Tagen statt Monaten.
Engagierte Beiräte
Ein Verwaltungsbeirat, der ohnehin prüft, plant und vermittelt, ist oft nur einen Beschluss von der Selbstverwaltung entfernt. Mit aedium bleibt die Prüfung durch die übrigen Eigentümer erhalten: Vier-Augen-Prinzip für jede Zahlung.
So funktioniert's
In vier Schritten zur Selbstverwaltung.
Beschluss fassen
Die Bestellung kommt als Tagesordnungspunkt auf die nächste Versammlung: Person, Laufzeit, Aufwandsentschädigung. Den Beschlussentwurf bereiten wir für Sie vor.
Unterlagen übernehmen
Teilungserklärung, Eigentümerliste, Wirtschaftsplan, letzte Jahresabrechnung, Verträge und Policen – hochladen genügt, aedia liest die Dokumente ein und legt Einheiten und Eigentümer an.
Konto und Belege verbinden
Das Gemeinschaftskonto wird lesend gekoppelt, Belege landen per Upload oder E-Mail im Archiv. Der Rechnungs-Agent erstellt Buchungsvorschläge, der Bank-Agent gleicht Zahlungseingänge ab.
Versammlung vorbereiten
Einladung mit Tagesordnung und Fristen, hybride Teilnahme mit eingebauter Videokonferenz, Protokoll und Beschluss-Sammlung – alles aus einem Ablauf.
Was aedium übernimmt
Die Verwaltung einer WEG – ohne Vorkenntnisse.
Wirtschaftsplan & Hausgeld
Monatliche Sollstellungen, Zahlungsabgleich über das Gemeinschaftskonto, Erinnerungen bei Rückständen – nach dem Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft.
Jahresabrechnung
Verteilung nach Teilungserklärung, Heizkosten und CO₂-Kostenaufteilung, Bescheinigung nach § 35a EStG. Der Abrechnungs-Agent prüft laufend auf Plausibilität, bevor die Versammlung beschließt.
Versammlung & Beschlüsse
Einladung, Vollmachten, hybride Durchführung, Live-Abstimmung, Protokoll und Beschluss-Sammlung – jeder Beschluss mit kryptografischem Hash-Nachweis.
Fristen-Cockpit
Abrechnungs-, Einladungs- und Eichfristen, Vertragslaufzeiten, Prüfpflichten – alle Fristen der Gemeinschaft an einem Ort, mit täglichem Briefing, bevor etwas anbrennt.
Belege & Zahlungsfreigabe
Belegerkennung liest Empfänger, Betrag und Konto. Zahlungen werden im Vier-Augen-Prinzip freigegeben und als SEPA-Datei für das Online-Banking vorbereitet – aedium selbst hat keine Abbuchungsvollmacht.
Recht & Wissen
aedia beantwortet Fragen zum WEG-Recht mit Quellenangabe aus WEMoG und Rechtsprechung und erklärt jeden Schritt – rund um die Uhr, ohne Rechtsberatung zu ersetzen.
Transparenz
Alle Eigentümer arbeiten mit.
Selbstverwaltung heißt nicht, dass eine Person alles allein trägt. Jeder Miteigentümer sieht im Portal und in der App Kontostand, Hausgeld, Beschlüsse und Termine, stellt Anträge für die nächste Versammlung und meldet Mängel direkt an die KI-Agenten, die daraus Tickets und Aufträge machen. So wird die Gemeinschaft schneller – niemand wartet mehr darauf, dass ein externer Verwalter Zeit für die eine Versammlung im Jahr findet.
Und wer seine Fremdverwaltung erst einmal prüfen möchte, bevor er wechselt: Mit dem Beirats-Audit nehmen Verwaltungsbeiräte Belege, Abrechnung und Vermögensbericht einer bestehenden Verwaltung unter die Lupe.
FAQ
Gut zu wissen.
Weitere Lösungen